HRB 6907: BONOWI International Police-Equipment GmbH, Mainz, Dekan-Laist-Straße 32, 55129 Mainz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.08.2017 mit der Bonowi Ballistic and Special Products GmbH mit Sitz in Mainz (Amtegericht Mainz, HRB 40199) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6907: BONOWI International Police-Equipment GmbH, Mainz, Dekan-Laist-Straße 32, 55129 Mainz. Bestellt als Geschäftsführer: Wehnl, Oliver, Weiterstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
BONOWI International Police-Equipment GmbH, Mainz, Dekan-Laist-Straße 32, 55129 Mainz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.05.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.05.2013 mit der SECURITY Logistik- und Vertriebs GmbH (künftig: BONOWI International Police-Equipment GmbH) mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 6907) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird wirksam mit zeitgleicher Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SECURITY Logistik- und Vertriebs GmbH, Mainz, Dekan-Laist-Straße 32, 55129 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstands des Unternehmens beschlossen. Geändert, jetzt: Neue Firma: BONOWI International Police-Equipment GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Vertrieb von Polizei- und Militärausrüstung und sonstigen Sicherheitsprodukten sowie Serviceleistungen und die Veranstaltung von Ausbildungskursen für Polizei und Militär. Die Gesellschaft darf zudem alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf diese Tätigkeiten auch für andere Gesellschaften vornehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Bopp, Wolfgang, Mainz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hergenhahn, Manfred Klaus, Mainz-Kostheim, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Bopp, Manuel, Mainz, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.05.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.05.2013 mit der BONOWI International Police-Equipment GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 8813) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BONOWI International Police-Equipment GmbH, Mainz, Dekan-Laist-Straße 32, 55129 Mainz. Prokura erloschen: Dilly, Vanessa, Mainz, * ‒.‒.‒‒.
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