HRB 8947: BORK´S Ferienhäuser GmbH, Bottrop, Osterfelder Str. 9a, 46236 Bottrop. Durch Beschluss des Amtsgerichts Essen (163 IN 36/21) vom 13.07.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 8947: BORK´S Ferienhäuser GmbH, Bottrop, Osterfelder Str. 9a, 46236 Bottrop. Nicht mehr Geschäftsführer: Bork, Sven, Bottrop, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Kauws, Frank, Bottrop, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8947:BORK´S Ferienhäuser GmbH, Bottrop, Kirchhellener Str. 60, 46236 Bottrop.Geschäftsanschrift: Osterfelder Str. 9a, 46236 Bottrop.
BORK´S Ferienhäuser GmbH, Bottrop (Kirchhellener Str. 60, 46236 Bottrop). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2006 mit Änderung vom 16.01.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 16.01.2007 hat eine Änderung der Satzung in § 7 Ziff. 2 (Geschäftsjahr) beschlossen. Gegenstand: Veranstaltung und Vermittlung von Norwegenreisen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bork, Sven, Bottrop, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Vermögens der Bork's Ferienhäuser e.K. mit Sitz in Bottrop (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRA 3414 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 22.12.2006. Die Ausgliederung ist im Register des übertragenden Rechtsträgers am 19.03.2007 eingetragen worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.