HRA 2386 CB: BOST Baustoffhandelsgesellschaft mbH & Co. KG, Königs Wusterhausen, Karl-Marx-Straße 98, 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme. Inhaber: Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. BOST Baustoffhandelsverwaltungsgesellschaft mbH; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 2513 P: BOST Baustoffhandelsgesellschaft mbH & Co. KG, Königs Wusterhausen, Karl-Marx-Straße 98, 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme. Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist nunmehr das Amtsgericht Cottbus zuständig. Die Firma wird jetzt bei dem Amtsgericht Cottbus unter HRA 2386 CB geführt. Von Amts wegen eingetragen.
HRA 2386 CB: BOST Baustoffhandelsgesellschaft mbH & Co. KG, Königs Wusterhausen, Karl-Marx-Straße 98, 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme. Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist die Zuständigkeit auf das Amtsgericht Cottbus übergegangen. Vormals Amtsgericht Potsdam, HRA 2513 P. Hier von Amts wegen unter neuer Registernummer eingetragen.
BOST Baustoffhandelsgesellschaft mbH & Co. KG, Niederlehme(Karl-Marx-Straße 98, 15751 Niederlehme). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.03.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Hector Bausoffhandels GmbH mit Sitz in Niederlehme, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 15606 P, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.