BP Interoil AG, Hamburg, Max-Born-Str. 2, 22761 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 07.06.2010 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.06.2010 mit der BP Europa SE mit Sitz in Hamburg (Amtgericht Hamburg, HRB 113611) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BP Europa SE am 30.06.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BP Interoil AG, Hamburg, Max-Born-Str. 2, 22761 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 09.04.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 07.06.2010 und der Hauptversammlung der Firma BP Express Sp. z o.o. vom 31.05.2010 und der Hauptversammlung der Firma Castrol Polska Sp. z o.o. vom 31.05.2010 mit der der BP Express Sp. z o.o. mit Sitz in Krakau/Polen (Unternehmensregister beim Bezirksgericht für den zentralen Stadtbezirk Krakau, XI. nationales Gerichtsregister, Abt. für Handelssachen, Nr. KRS 335942) sowie mit der Castrol Polska Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau/Polen (Unternehmensregister beim Bezirksgericht für die Hauptstadt Warschau, XII. nationales Gerichtsregister, Abt. für Handelssachen, Nr. KRS 335544) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BP Interoil AG, Hamburg, Max-Born-Str. 2, 22761 Hamburg.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat gemäß § 61 UmwG beim Handelsregister den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages eingereicht betreffend die Verschmelzung der BP Interoil AG, Hamburg als übertragender Rechtsträger mit der BP Europa SE, Hamburg als übernehmenden Rechtsträger.
BP Interoil AG, Hamburg, Max-Born-Str. 2, 22761 Hamburg.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Es ist beabsichtigt, die BP Express Sp. z.o.o., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung polnischen Rechts mit Sitz in Krakau, Polen (Unternehmensregister beim Bezirksgericht für den zentralen Stadtbezirk Krakau, XI. nationales Gerichtsregister, Abteilung für Handelssachen, Nr. KRS 335942) sowie die Castrol Polska Sp. z.o.o., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung polnischen Rechts mit Sitz in Warschau, Polen (Unternehmensregister beim Bezirksgericht für die Hauptstadt Warschau, XII. nationales Gerichtsregister, Abteilung für Handelssachen, Nr. KRS 335544) auf die BP Interoil AG (vormals: Stinnes Interoil Aktiengesellschaft) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 39967) gemäß §§ 112a ff. Umwandlungsgesetz (UmwG) grenzüberschreitend zu verschmelzen. Der diesbezügliche Entwurf eines Verschmelzungsplans ist gemäß § 122d UmwG am 19.04.2010 zum Handelsregister eingereicht worden. Die Gläubiger der BP Interoil AG (vormals: Stinnes Interoil Aktiengesellschaft) können, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, für ihre Ansprüche Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Register der BP Interoil AG (vormals: Stinnes Interoil Aktiengesellschaft) ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird (§§ 122a Abs. 2, 22 Abs. 1 UmwG). Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist (§§ 122a Abs. 2, 22 Abs. 2 UmwG). Die Minderheitsgesellschafter der BP Interoil AG (vormals: Stinnes Interoil Aktiengesellschaft), die gegen die Verschmelzung gestimmt haben und Widerspruch zur Niederschrift eingelegt haben, können binnen eines Monats nach Beschlussfassung beim zuständigen Gericht eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses erheben. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der BP Interoil AG (vormals: Stinnes Interoil Aktiengesellschaft) können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: BP Interoil AG (vormals: Stinnes Interoil Aktiengesellschaft), Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg. Die Gläubiger der BP Express Sp. z.o.o. können innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans verlangen, dass ihre Forderungen gesichert werden, wenn sie glaubhaft machen, dass deren Erfüllung durch die Verschmelzung gefährdet ist. Im Falle einer Streitigkeit entscheidet das für den Sitz der Gesellschaft zuständige Gericht auf Antrag des Gläubigers, der innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans eingereicht wird, über die Bestellung der Sicherheit. Die Minderheitsgesellschafter der BP Express Sp. z.o.o., die gegen den Verschmelzungsbeschluss gestimmt haben und die Aufnahme ihres Widerspruchs ins Protokoll verlangt haben, können den Rückkauf ihrer Geschäftsanteile verlangen. Diese Gesellschafter sollten bei der BP Express Sp. z.o.o. innerhalb von zehn Tagen ab dem Zeitpunkt der Annahme des Verschmelzungsbeschlusses ein schriftliches Verlangen auf Rückkauf einreichen.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der BP Express Sp. z.o.o. können unter folgenden Anschriften kostenlos eingeholt werden: vor der Verschmelzung: BP Express Sp. z.o.o., ul. Jasnogórska 1, 31-358 Krakau, Polen; nach der Verschmelzung: BP Interoil AG (vormals: Stinnes Interoil Aktiengesellschaft), Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg. Die Gläubiger der Castrol Polska Sp. z.o.o. können innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans verlangen, dass ihre Forderungen gesichert werden, wenn sie glaubhaft machen, dass deren Erfüllung durch die Verschmelzung gefährdet ist. Im Falle einer Streitigkeit entscheidet das für den Sitz der Gesellschaft zuständige Gericht auf Antrag des Gläubigers, der innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans eingereicht wird, über die Bestellung der Sicherheit. Die Minderheitsgesellschafter der Castrol Polska Sp. z.o.o., die gegen den Verschmelzungsbeschluss gestimmt haben und die Aufnahme ihres Widerspruchs ins Protokoll verlangt haben, können den Rückkauf ihrer Geschäftsanteile verlangen. Diese Gesellschafter sollten bei der Castrol Polska Sp. z.o.o. innerhalb von zehn Tagen ab dem Zeitpunkt der Annahme des Verschmelzungsbeschlusses ein schriftliches Verlangen auf Rückkauf einreichen. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der Castrol Polska Sp. z.o.o. können unter folgenden Anschriften kostenlos eingeholt werden: vor der Verschmelzung: Castrol Polska Sp. z.o.o., ul. Chlodna 51, 00-867 Warschau, Polen; nach der Verschmelzung: BP Interoil AG (vormals: Stinnes Interoil Aktiengesellschaft), Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg. Der Vertrag kann bei Gericht eingesehen werden.
Stinnes Interoil Aktiengesellschaft, Hamburg, Max-Born-Str. 2, 22761 Hamburg.Die Hauptversammlung vom 25.02.2010 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 30.408.394,00 EUR gegen Sacheinlagen auf nunmehr 30.460.394,00 EUR und die Änderung der Satzung in den §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 3 Abs. 1 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neue Firma: BP Interoil AG. Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Max-Born-Str. 2, 22761 Hamburg.