HRB 13242: BPA-Vertrieb GmbH, Meerbusch, Alter Kirchweg 14 a, 40667 Meerbusch. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Shell Film & Chemical Beteiligungs-GmbH am 23. September 2015 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 13242: BPA-Vertrieb GmbH, Meerbusch, Alter Kirchweg 14 a, 40667 Meerbusch. Bestellt als Geschäftsführer: Féron, Berthold Peter -genannt Bert-, Kreuzau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Lüninghöner, Heinrich, Aachen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25. August 2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2015 mit der Shell Film & Chemical Beteiligungs- GmbH mit Sitz in Düren (Amtsgericht Düren ( HRB 4843 )) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BPA-Vertrieb GmbH, Meerbusch, Alter Kirchweg 14 a, 40667 Meerbusch. Die Gesellschafterversammlung vom 15. Juli 2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen. 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15. Juli 2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15. Juli 2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15. Juli 2010 mit der ce-Tec Vertrieb mit Sitz in Klagenfurt/Österreich (Landesgericht Klagenfurt, FN 25063 v) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BPA-Vertrieb GmbH, Meerbusch, Alter Kichweg 14 a, 40667 Meerbusch.Nach Berichtigung nunmehr Geschäftsanschrift: Alter Kirchweg 14 a, 40667 Meerbusch. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung österreichischen Rechts unter Firma ce-Tec Vertriebs GmbH mit Sitz in Klagenfurt, Österreich (Landesgericht Klagenfurt FN 255063v) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma BPA-Vertriebs GmbH mit Sitz in Meerbusch (Amtsgericht Neuss HRB 13242) eingereicht worden. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei der BPA-Vertrieb GmbH .Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden.Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BPA-Vertrieb GmbH, Meerbusch, Alter Kichweg 14 a, 40667 Meerbusch.Geschäftsanschrift: Alter Kichweg 14 a, 40667 Meerbusch. Nicht mehr Geschäftsführer: Kappius, Klaus-Peter, Strasshof/Österreich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Lüninghöner, Heinrich, Aachen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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