BPL GmbH, Homburg (Berliner Str. 80, 66424 Homburg). Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Bonduelle Deutschland GmbH (AG Stuttgart HRB 354444) wurde am 12.04.2007 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
BPL GmbH, Homburg (Berliner Str. 80, 66424 Homburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2006 mit Ergänzung vom 08.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 21.12.2006 und 20.03.2007 und der Gesellschafterversammlungen des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.12.2006 und 20.03.2007 mit der Bonduelle Deutschland GmbH mit Sitz in Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 354444) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemachtDen Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BPL GmbH, Homburg (Berliner Str. 80, 66424 Homburg). Zwischen der Gesellschaft und der Bonduelle Frische GmbH, Reutlingen (AG Reutlingen HRB 4444), als herrschender Gesellschaft ist am 19.06.2006 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 15.06.2006 zugestimmt hat. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag sowie die zustimmenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 15.06.2006 und 20.06.2006 Bezug genommen.