Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
18 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Göbels, Florian, Köln, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
14.10.2024
Keßler |
17 |
a)
BRAINPOOL Entertainment GmbH |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und
Geschäftsjahr) Ziffer 1. und mit ihr die Änderung der Firma
beschlossen. |
a)
15.02.2024
Rottländer |
HRB 31367: Raab TV - Produktion GmbH, Köln, Schanzenstr. 22, 51063 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Wolter, Marcus Christian, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Langenberg, Peter, London / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 31367: Raab TV - Produktion GmbH, Köln, Schanzenstr. 22, 51063 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Grabosch, Jörg, Köln, * ‒.‒.‒‒; Dr. Scheuermann, Andreas, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 31367: Raab TV - Produktion GmbH, Köln, Schanzenstr. 22, 51063 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der John TV-Verwertung GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 53222) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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