BRAINPOOL TV GmbH, Köln (Schanzenstr. 22, 51063 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Altstadtsee 79. V V GmbH am 21.12.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
BRAINPOOL TV GmbH, Köln (Schanzenstr. 22, 51063 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.11.2006 mit der Altstadtsee 79. V V GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 58780) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BRAINPOOL TV GmbH, Köln (Schanzenstr. 22, 51063 Köln). Bestellt als Geschäftsführer: van de Linde, Wibo, Nijemirdum, Niederlande, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
BRAINPOOL TV GmbH, Köln (Schanzenstr. 22, 51063 Köln). Nicht mehr Geschäftsführer: Keß, Martin.
BRAINPOOL TV GmbH, Köln (Schanzenstr. 22, 51063 Köln). Nicht mehr Geschäftsführer: Gisy, Christian.