HRB 58062: BRANDCONNECTION GmbH, Köln, Am Botanischen Garten 44, 50735 Köln. Die Firma ist erloschen.
HRB 58062: BRANDCONNECTION GmbH, Köln, Am Botanischen Garten 44, 50735 Köln. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Robens, Carsten Matthias, Hürth, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr Liquidator: Schmitz, Klaus Heinz, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
BRANDCONNECTION GmbH, Köln (Am Kölner Brett 1, 50825 Köln). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.01.2006. der Handel mit und Vertrieb von Textilien, Schuhen, Sportartikeln und Hartware. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Robens, Carsten Matthias, Hürth, * ‒.‒.‒‒; Schmitz, Klaus Heinz, Köln, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der BRANDCONNECTION OHG, Köln (AG Köln, HRA 23347) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.01.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.