HRB 505760: BRANDL Spezialmaschinen GmbH, Eisenberg, Schössermühlenweg 38, 07607 Eisenberg. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Schössersmühlenweg 38, 07607 Eisenberg. Einzelprokura: Ulbrich, Anne, Jena, * ‒.‒.‒‒.
BRANDL Spezialmaschinen GmbH, Eisenberg, Schössermühlenweg 38, 07607 Eisenberg.Von Amts wegen berichtigt, nun: Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens BBV Brandl Baugerätevertrieb e.K., mit dem Sitz in Eisenberg (Amtsgericht Jena HRA 201337) aus dem Vermögen des Inhabers.
BRANDL Spezialmaschinen GmbH, Eisenberg, Schössermühlenweg 38, 07607 Eisenberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.07.2010. Geschäftsanschrift: Schössermühlenweg 38, 07607 Eisenberg. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Maschinen, technischer Ausrüstung, Hebewerkzeugen und Anbaugeräten für Industrie, Forst-, Land- und Bauwirtschaft, technische Beratung, Auftragsvermittlung sowie Besitz- und Vermögensverwaltung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Brandl, Andreas, Eisenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens BBV Brandl Baugerätevertrieb e.K., mit dem Sitz in Eisenberg (Amtsgericht Jena HRA 201337) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.