BRE/GAB GmbH, Düsseldorf (c/o Freshfields Bruckhaus Deringer Feldmühleplatz 1, 40545 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden GAB Gladbacher Baugesellschaft mbH am 31.05.2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
BRE/GAB GmbH, Düsseldorf (c/o Freshfields Bruckhaus Deringer Feldmühleplatz 1, 40545 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der GAB Gladbacher Baugesellschaft mbH mit Sitz in Mönchengladbach (AG Mönchengladbach, HRB 118) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BRE/GAB GmbH, Düsseldorf (c/o Freshfields Bruckhaus Deringer Freiligrathstr. 1, 40479 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und § 7 beschlossen. Außerdem wurde ein neuer § 4 a eingefügt.