BRE/Hamburg III Investor GmbH, Düsseldorf, Feldmühleplatz 1, 40545 Düsseldorf.Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden BRE/Frankfurt IBC/C Investor GmbH, Düsseldorf am 03.02.2010 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
BRE/Hamburg III Investor GmbH, Düsseldorf, Feldmühleplatz 1, 40545 Düsseldorf.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.09.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.11.2009 mit der BRE/Frankfurt IBC/C Investor GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 48898) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BRE/Hamburg III Investor GmbH, Düsseldorf, Feldmühleplatz 1, 40545 Düsseldorf.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der BRE/Frankfurt IBC/C Investor GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 48898) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BRE/Hamburg III Investor GmbH, Düsseldorf, Feldmühleplatz 1, 40545 Düsseldorf.Geschäftsanschrift: Feldmühleplatz 1, 40545 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Mortier, Jean-Baptiste, Suresnes/Frankreich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Brambring, Dominik, London/Großbritannien, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.