BRE/KWG GmbH, Düsseldorf (c/o Freshfields Bruckhaus Deringer Feldmühleplatz 1, 40545 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Kieler Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung am 25.05.2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
BRE/KWG GmbH, Düsseldorf (c/o Freshfields Bruckhaus Deringer Feldmühleplatz 1, 40545 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.04.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.04.2005 mit der Kieler Wohnungsbaugesellschaft mbH mit Sitz in Kiel (AG Kiel HRB 45) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BRE/KWG GmbH, Düsseldorf (c/o Freshfields Bruckhaus Deringer Freiligrathstr. 1, 40479 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Kapitalrücklage) und § 7 (Gesellschafterversammlung und Beschlüsse der Gesellschafter) beschlossen. Ferner wurde nach § 4 eine neue Bestimmung § 4 a (Beteiligung an den Ergebnissen und an einem Liquidationserlös) eingefügt.