HRB 1361: BREDSTEL Grundstücksverwertungs-GmbH, Hagen, Alexanderstraße 71-77, 58097 Hagen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BREDDREH Grundstücksverwertungs-GmbH am 31.07.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 1361: BREDSTEL Grundstücksverwertungs-GmbH, Hagen, Alexanderstraße 71-77, 58097 Hagen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.07.2019 mit der BREDDREH Grundstücksverwertungs-GmbH mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 2351) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 1361: BREDSTEL Grundstücksverwertungs-GmbH, Hagen, Alexanderstraße 71-77, 58097 Hagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Voß, Manfred, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1361: BREDSTEL Grundstücksverwertungs-GmbH, Hagen, Alexanderstraße 71-77, 58097 Hagen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2015 mit der BREDSCHWEIG Grundstücksverwertungs-GmbH mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 2205) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 1361: BREDSTEL Grundstücksverwertungs-GmbH, Hagen, Alexanderstraße 71-77, 58097 Hagen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2015 mit der BREDLIM Grundstücksverwertungs-GmbH mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 1356) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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