BRENTANA Wohnbau GmbH, Dortmund (Carl-von-Ossietzky-Str. 30, 44225 Dortmund). Die Verschmelzung ist mit Eintragung der neu eingetragenen Einzlefirma (Amtsgericht Nürnberg, HRA 14197) am 19.05.2006 wirksam geworden.
BRENTANA Wohnbau GmbH, Dortmund (Carl-von-Ossietzky-Str. 30, 44225 Dortmund). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23. Januar 2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Georg Bitterwolf verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann mit Sitz in Nürnberg weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.