HRB 98653: BRIGHT CAPITAL Management GmbH, Frankfurt am Main, Große Bockenheimer Straße 43, 60313 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KEA172 Ltd. & Co. KG am 14.06.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 98653: BRIGHT CAPITAL Management GmbH, Frankfurt am Main, Große Bockenheimer Straße 43, 60313 Frankfurt am Main. Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der KEA172 Ltd. & Co. KG mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRA 106904) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers.
HRB 98653: BRIGHT CAPITAL Management GmbH, Frankfurt am Main, Große Bockenheimer Straße 43, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der KEA172 Ltd. & Co. KG mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 106904) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 98653: BRIGHT CAPITAL Management GmbH, Frankfurt am Main, Niedenau 36, 60325 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Große Bockenheimer Straße 43, 60313 Frankfurt am Main.
HRB 98653: BRIGHT CAPITAL Management GmbH, Frankfurt am Main, Niedenau 36, 60325 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Gurlitt, Markus, Hofheim am Taunus, * ‒.‒.‒‒.
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