HRB 33467: BRITA SE, Taunusstein, Heinrich-Hertz-Straße 4, 65232 Taunusstein. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Heinz-Hankammer-Straße 1, 65232 Taunusstein.
HRB 33467: BRITA SE, Taunusstein, Heinrich-Hertz-Straße 4, 65232 Taunusstein. Europäische Aktiengesellschaft (SE). Satzung vom 05.05.2022. Geschäftsanschrift: Heinrich-Hertz-Straße 4, 65232 Taunusstein. Gegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von Geräten zur Optimierung von Wasser und anderen Substanzen nebst Zubehör sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Grundkapital: 20.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstandsvorsitzender: Hankammer, Markus, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Jonitz, Stefan Rudolf, Idstein, * ‒.‒.‒‒; Dr. Kraege, Rüdiger, Idstein, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Gruner, Thomas, Heppenheim, * ‒.‒.‒‒; Dr. Siegrist, Hanns Jochen, Taunusstein, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der BRITA AG mit dem Sitz in Taunusstein (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 33466) auf der Grundlage des Umwandlungsplanes vom 22.07.2021 nach Maßgabe des Beschlusses vom 05.05.2022. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG, Art. 2 Abs. 4 SE-VO, Art. 13 SE-VO bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.