HRB 58331 B: BRITZE Elektronik und Gerätebau GmbH, Berlin, Blohmstr. 37-61, 12307 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
HRB 58331 B: BRITZE Elektronik und Gerätebau GmbH, Berlin, Blohmstr. 37-61, 12307 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.08.2014 ist die Gesellschaft fortgesetzt.
BRITZE Elektronik und Gerätebau GmbH, Berlin, Blohmstr. 37-61, 12307 Berlin. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer einzeln vertreten, wenn er alleiniger Geschäftsführer ist oder wenn die Gesellschafter ihn zur Einzelvertretung ermächtigt haben. Sonst wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder gemeinschaftlich durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.04.2013 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst..
BRITZE Elektronik und Gerätebau GmbH, Berlin, Blohmstr. 37-61, 12307 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der mit der Geyer Beteiligungsholding GmbH bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaften mit Wirkung zum 01.01.2013 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, dessen Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
BRITZE Elektronik und Gerätebau GmbH, Berlin, Blohmstr. 37-61, 12307 Berlin. ; Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst..
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