BROOKLYN FASHION GmbH & Co. KG, Nürnberg, (Königstr. 49, 90402 Nürnberg).Die Verschmelzung wurde am 24.10.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRB 21052).
BROOKLYN FASHION GmbH & Co. KG, Nürnberg, (Königstr. 49, 90402 Nürnberg).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der BROOKLYN FASHION Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 21052) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BROOKLYN FASHION GmbH & Co. KG, Nürnberg (Königstr. 49, 90402 Nürnberg). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Scherer, Barbara, Nußdorf/Aiging, * ‒.‒.‒‒; Zafar, Alexander, Eckental/Eschenau, * ‒.‒.‒‒; Zafar, Benjamin, Eckental/Eschenau, * ‒.‒.‒‒.
BROOKLYN FASHION GmbH & Co. KG, Nürnberg (Königstr. 49, 90402 Nürnberg). Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt: Persönlich haftender Gesellschafter: BROOKLYN FASHION Verwaltungs GmbH, Nürnberg (AG Nürnberg HRB 21052), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.