BRUNN Autoland GmbH, Bonn, Justus-von-Liebig-Str. 24, 53121 Bonn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.08.2011 mit der Brunn GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 2405) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam, nachdem sie am 16.08.2011 auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen worden ist. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
53121 Bonn
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Amtsgericht: Bonn
Rechtsform: GmbH