BRV Recycling Verwaltungs-GmbH, Bad Säckingen (Martinsweg 18, 79713 Bad Säckingen). Die Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers - der "Peter Zimmermann jun., Baustoffrecycling, e.K.", Bad Säckingen (Amtsgericht Freiburg i. Br., HRA 701143) ist am 15.07.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
BRV Recycling Verwaltungs-GmbH, Bad Säckingen (Martinsweg 18, 79713 Bad Säckingen). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Peter Zimmermann jun., Bad Säckingen, als Inhaber der Firma "Peter Zimmermann jun., Baustoffrecycling", Bad Säckingen (Amtsgericht Freiburg i. Br., AR 965/2008) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.