BS Beck Sicherheitsdienst GmbH, Simmern (Von Drais Straße 10, 55469 Simmern). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (AG Bad Kreuznach HRA 20241) am 22.09.2008 wirksam geworden.
BS Beck Sicherheitsdienst GmbH, Simmern (Von Drais Straße 10, 55469 Simmern). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 im Wege des Formwechsels in die BS Beck Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG mit Sitz in Simmern/Hunsrück (AG Bad Kreuznach 8 AR 192/08) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.