HRB 79130: BSA + OFK Germany Real Estate GmbH, Frankfurt am Main, c/o GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Ulmenstraße 30, 60325 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Prime Office Germany AS eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 79130: BSA + OFK Germany Real Estate GmbH, Frankfurt am Main, c/o GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Ulmenstraße 30, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 29.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Prime Office Germany AS mit Sitz in Oslo, Norwegen (Zentrales Handelsregister Nr. 990405131) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 79130: BSA + OFK Germany Real Estate GmbH, Frankfurt am Main, c/o GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Ulmenstraße 30, 60325 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Prime Office Germany AS mit Sitz in Oslo/Norwegen (eingetragen im Zentralen Handelsregister unter Nr. 990405131) eingereicht worden.An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt als übertragende Gesellschaft die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter der BSA + OFK Germany Real Estate GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Bundesrepublik Deutschland) sowie als übernehmende Gesellschaft die Aktiengesellschaft nach norwegischem Recht unter der Firma Prime Office Germany AS mit Sitz in Oslo (Norwegen).Die BSA + OFK Germany Real Estate GmbH als übertragende Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 79130 eingetragen. Die Prime Office Germany AS als übernehmende Gesellschaft ist im Zentralen Handelsregister von Norwegen unter Nr. 990405131 eingetragen.Modalitäten für die Ausübung von Gläubigerrechten und Rechten von Minderheitsgesellschaftern:Auf Grund der Tatsache, dass die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt, haben die Gläubiger der BSA + OFK Germany Real Estate GmbH gemäß § 122j UmwG ein Recht auf Sicherheitsleistung, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, sofern sie nicht Befriedigung verlangen können. Die Gläubiger können Befriedigung verlangen, wenn die Forderung bereits fällig ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe des § 122j UmwG steht den Gläubigern der BSA + OFK Germany Real Estate GmbH jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Es steht ihnen überdies nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind.Die Gläubiger der Prime Office Germany AS haben gemäß Artikel 13-16 des norwegischen Gesetzes über Publikumsgesellschaften vom 13. Juni 1997 das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn sie ihre Ansprüche innerhalb von sechs Wochen, nachdem die Verschmelzung im Brønnøysundregistrenes elektronisch veröffentlicht wurde, bei der Gesellschaft anmelden. Die Gläubiger können stattdessen Erfüllung verlangen, wenn ein unbestrittener Anspruch bereits fällig ist. Das zuständige Bezirksgericht entscheidet darüber, ob ein Anspruch existiert und ob die Sicherheitsleistung angemessen ist. Das Gericht muss innerhalb von zwei Wochen, nachdem ein Gläubiger seinen Anspruch geltend gemacht hat, angerufen werden.Da sämtliche Gesellschafter der beteiligten Gesellschaften dem Verschmelzungsplan zugestimmt haben bzw. zustimmen werden und darüber hinaus sämtliche Gesellschafter mit der Beurkundung des Verschmelzungsplans auf Minderheitenrechte verzichten werden, entfallen die darauf bezogenen Angaben.Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaften eingeholt werden:GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Gero Pfeiffer, Ulmenstraße 30, 60325 Frankfurt am Main; E-Mail: gpfeiffer@goerg.de
HRB 79130: BSA + OFK Germany Real Estate GmbH, Frankfurt am Main, c/o GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Neue Mainzer Straße 69-75, 60311 Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: c/o GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Ulmenstraße 30, 60325 Frankfurt am Main.
HRB 79130: BSA + OFK Germany Real Estate GmbH, Frankfurt am Main, c/o Morgan, Lewis & Bockius LLP (OpernTurm), Bockenheimer Landstr. 4, 60306 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Neue Mainzer Straße 69-75, 60311 Frankfurt am Main.
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