HRB 61432: BSB Betonstahlbiegebetrieb GmbH, Groß-Rohrheim, Groß-Rohrheim, Spitzwasen 12, 97340 Marktbreit. Geschäftsanschrift: Spitzwasen 12, 97340 Marktbreit. Nicht mehr Geschäftsführer: Ruhl, Benjamin, Ochsenfurt, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Ruhl, Daniel, Ochsenfurt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
BSB Betonstahlbiegebetrieb GmbH, Groß-Rohrheim, Groß-Rohrheim (Falltorhausstraße 22, 68649 Groß-Rohrheim). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der BSB Betonstahlbiegebetrieb GmbH, Brandenburg mit Sitz in Golzow (Amtsgericht Potsdam, HRB 8552 P) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BSB Betonstahlbiegebetrieb GmbH, Groß-Rohrheim, Groß-Rohrheim (Falltorhausstraße 22, 68649 Groß-Rohrheim). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der BSB Betonstahlbiegebetrieb GmbH, Brand-Erbisdorf mit Sitz in Brand-Erbisdorf (AG Chemnitz, HRB 11949) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BSB Betonstahlbiegebetrieb GmbH, Groß-Rohrheim, Groß-Rohrheim (Falltorhausstraße 22, 68649 Groß-Rohrheim). Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR sowie eine weitere Erhöhung des Stammkapitals um 52.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der BSB Betonstahlbiegebetrieb GmbH mit Sitz in Golzow in Brandenburg (Amtsgericht Potsdam HRB 8552 P) und der BSB Betonstahlbiegebetrieb GmbH mit Sitz in Brand-Erbisdorf (Amtsgericht Chemnitz HRB 11949) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Betrag des Stammkapitals) beschlossen. Neues Stammkapital: 78.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 21.8.2006 Bezug genommen.