HRB 42945: BSB Service GmbH, Hürth, Daimlerstr. 9-11, 50354 Hürth. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der HOST Europe GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 28495) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 42945: BSB Service GmbH, Hürth, Daimlerstr. 9-11, 50354 Hürth. Der zuletzt nach zweimaliger Verschmelzung sowie Firmenänderung mit der PlusServer GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 58428) bestehende, mit der PlusServer AG am 02.02.2012 abgeschlossene, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, zuletzt geändert am 15.12.2014, ist durch Kündigung vom 22.12.2015 zum 31.12.2015 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 42945: BSB Service GmbH, Hürth, Daimlerstr. 9-11, 50354 Hürth. Nicht mehr Geschäftsführer: Strohe, Thomas, Köln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Mohr, Tobias, Köln, * ‒.‒.‒‒; Dr. Palm, Andreas, Wetzlar, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 42945: BSB Service GmbH, Hürth, Daimlerstr. 9-11, 50354 Hürth. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der campus communication GmbH mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 19141) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 42945: BSB Service GmbH, Hürth, Daimlerstr. 9-11, 50354 Hürth. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2015 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Loomes AG mit Sitz in Hürth (Amtsgericht Köln, HRB 82508) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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