BSC Computervertrieb GmbH, Ennepetal, Hangstraße 40, 58256 Ennepetal. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CHW Software GmbH am 12.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
BSC Computervertrieb GmbH, Ennepetal, Hangstraße 40, 58256 Ennepetal. Die Gesellschafterversammlung hat am 26.08.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 51.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 26.075,89 um EUR 124,11 auf EUR 26.200,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern.
BSC Computervertrieb GmbH, Ennepetal, Hangstraße 40, 58256 Ennepetal. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2011 mit der CHW Software GmbH mit Sitz in Gevelsberg (Amtsgericht Hagen, HRB 7167 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.