HRB 24757: BSH Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, Overbeckstraße 4, 44141 Dortmund. Geschäftsführung und Vertretung 1. Geschäftsführung Die Gesellschaft muss von Wirtschaftsprüfern verantwortlich geführt werden (§ 1 Abs. 3 WPO). Als Geschäftsführer sind Wirtschaftsprüfer zu bestellen (§ 28 Abs. 1 WPO). Neben Wirtschaftsprüfer können auch Steuerberater und Rechtsanwälte als Geschäftsführer bestellt werden. Nach Vorliegen der Genehmigung der Wirtschaftsprüferkammer können auch andere Personen unter Beachtung der Bestimmungen des § 28 Abs. 2 und 3 WPO neben Wirtschaftsprüfern bestellt werden; ihre Zahl darf jedoch diejenige der Geschäftsführer, die Wirtschaftsprüfer sind, nicht erreichen. Hat die Gesellschaft nur zwei gesetzliche Vertreter, so genügt Parität. Bei der Willensbildung innerhalb der Geschäftsführung dürfen Beschlüsse nicht gegen die Stimmen der Wirtschaftsprüfer-Geschäftsführer gefasst werden. 2. Vertretung Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Im beruflichen Verkehr sind die besonderen Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer - BS WP/vBP - über die Vertretung der Gesellschaft zu beachten. 3. Außergewöhnliche Geschäfte Die Geschäftsführung bedarf für Geschäfte, die über den gewöhnlichen Betrieb des Unternehmens hinausgehen, der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Hierzu zählen insbesondere: a) Verfügungen über Grundstücke, Rechte an einem Grundstück oder Rechte an einem Grundstücksrecht und die Verpflichtung zur Vornahme derartiger Verpflichtungen; b) die Veräußerung des Unternehmens im Ganzen, die Errichtung, Veräußerung von Betrieben oder Betriebsstätten; c) der Erwerb anderer Unternehmen, der Erwerb, die Änderung von - auch stillen - Beteiligungen; d) der Abschluss von Verträgen über Kooperationen oder Organschaftsverhältnissen (Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsverträgen); e) Anschaffungen und/oder Investitionen, einschließlich Baumaßnahmen, wenn die Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten mehr als EUR 12.500,00 in einem Geschäftsjahr übersteigen; f) der Abschluss oder die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen mit einer Jahresbelastung von mehr als EUR 12.500,00; g) die Einstellung und Entlassung von Berufsträgern; h) die Erteilung von Prokuren und Generalvollmachten; i) die Einleitung von Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert von mehr als EUR 12.500,00; j) die Inanspruchnahme von Sicherheiten oder Krediten sowie die Übernahme von fremden Verbindlichkeiten; ausgenommen sind Kunden- und Lieferantenkredite sowie Barkredite, soweit sie im Einzelfall EUR 12.500,00 nicht übersteigen; k) Vereinbarungen mit nahen Angehörigen im Sinne von § 15 AO von Gesellschaftern oder Geschäftsführern oder mit Gesellschaften, an denen Gesellschafter, Geschäftsführer oder deren Angehörige beteiligt sind.
HRB 24757: BSH Revision GmbH Buchprüfungsgesellschaft, Dortmund, Overbeckstraße 4, 44141 Dortmund. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 6 (Geschäftsführung), 7 (Beschlussfassung) und 10 (Gewinnverwendung) und mit ihr die Änderung der Firma, des Unternehmensgegenstandes, der Vertretungsbefugnis sowie die Neufassung beschlossen. Neue Firma: BSH Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 56 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO und § 2 WPO, insbesondere 1. Betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen. 2. die nach dem Steuerberatungsgesetz für den steuerberatenden Beruf zulässigen Tätigkeiten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 WPO). Geschäftsführung und Vertretung 1. Geschäftsführung Die Gesellschaft muss von vereidigten Buchprüfern verantwortlich geführt werden (§ 130 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 3 WPO). Als Geschäftsführer sind vereidigte Buchprüfer zu bestellen (§ 130 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 WPO). Neben vereidigten Buchprüfern können auch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte als Geschäftsführer bestellt werden. Nach Vorliegen der Genehmigung der Wirtschaftsprüferkammer können auch andere Personen unter Beachtung der Bestimmungen des § 28 Abs. 2 und 3 WPO neben vereidigten Buchprüfern bestellt werden; ihre Zahl darf jedoch diejenige der Geschäftsführer, die vereidigte Buchprüfer sind, nicht erreichen. Die Zahl der Geschäftsführer, die Wirtschaftsprüfer sind, darf die Zahl der Geschäftsführer, die vereidigte Buchprüfer sind, nicht übersteigen. Hat die Gesellschaft nur zwei gesetzliche Vertreter, so genügt Parität. Bei der Willensbildung innerhalb der Geschäftsführung dürfen Beschlüsse nicht gegen die Stimmen der vereidigten Buchprüfer (Wirtschaftsprüfer) Geschäftsführer gefasst werden. 2. Vertretung Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Im beruflichen Verkehr sind die besonderen Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer - BS WP/vBP - über die Vertretung der Gesellschaft zu beachten. 3. Außergewöhnliche Geschäfte Die Geschäftsführung bedarf für Geschäfte, die über den gewöhnlichen Betrieb des Unternehmens hinausgehen, der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Hierzu zählen insbesondere: a) Verfügungen über Grundstücke, Rechte an einem Grundstück oder Rechte an einem Grundstücksrecht und die Verpflichtung zur Vcrnahme derartiger Verpflichtungen; b) die Veräußerung des Unternehmens im Ganzen, die Errichtung, Veräußerung von Betrieben oder Betriebsstätten; c) der Erwerb anderer Unternehmen, der Erwerb, die Änderung von - auch stillen - Beteiligungen; d) der Abschluss von Verträgen über Kooperationen oder Organschaftsverhältnissen (Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsverträgen); e) Anschaffungen und/oder Investitionen, einschließlich Baumaßnahmen, wenn die Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten mehr als EUR 12.500,00 in einem Geschäftsjahr übersteigen; f) der Abschluss oder die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen mit einer Jahresbelastung von mehr als EUR 12.500,00; g) die Einstellung und Entlassung von Berufsträgern; h) die Erteilung von Prokuren und Generalvollmachten; i) die Einleitung von Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert von mehr als EUR 12.500,00; j) die Inanspruchnahme von Sicherheiten oder Krediten sowie die Übernahme von fremder Verbindlichkeiten; ausgenommen sind Kunden- und Lieferantenkredite sowie Barkredite, soweit sie im Einzelfall EUR 12.500,00 nicht übersteigen; k) Vereinbarungen mit nahen Angehörigen im Sinne von § 15 AO von Gesellschaftern oder Geschäftsführern oder mit Gesellschaften, an denen Gesellschafter, Geschäftsführer oder deren Angehörige beteiligt sind. Nicht mehr Geschäftsführer: Bockholt, Manfred, Dortmund, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Bockholt, Manfred, Dortmund, * ‒.‒.‒‒.
HRB 24757: BSH Revision GmbH Buchprüfungsgesellschaft, Dortmund, Overbeckstraße 4, 44141 Dortmund. Die Gesellschafterversammlung vom 22.01.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 (Stammkapital und Geschäftsanteile), 10 (Gewinnverwendung), 15 (Folgen des Ausscheidens eines Gesellschafters), 18 (Gründungskosten) sowie die Einfügung eines neuen § 14 (Tod eines Gesellschafters, Erbfolge), beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Kramer, Lutz, Dortmund, * ‒.‒.‒‒.
BSH Revision GmbH Buchprüfungsgesellschaft, Dortmund, Overbeckstraße 4, 44141 Dortmund. Einzelprokura: Heldt, Torsten, Dortmund, * ‒.‒.‒‒.
BSH Revision GmbH Buchprüfungsgesellschaft, Dortmund, Overbeckstraße 4, 44141 Dortmund. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.03.2012. Geschäftsanschrift: Overbeckstraße 4, 44141 Dortmund. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die für Buchprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 129 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere 1. Prüfungen auf dem Gebiet des betrieblichen Rechnungs- wesens, Buch- und Bilanzprüfungen durchzuführen, 2. die nach dem Steuerberatungsgesetz für den steuerberatenden Beruf zulässigen Tätigkeiten Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 WPO). Stammkapital: 26.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Geschäftsführung und Vertretung 1. Geschäftsführung Die Gesellschaft muss von vereidigten Buchprüfern verantwortlich geführt werden (§ 130 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 3 WPO). Als Geschäftsführer sind vereidigte Buchprüfer zu bestellen (§ 130 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 WPO). Neben vereidigten Buchprüfern können auch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte als Geschäftsführer bestellt werden. Nach Vorliegen der Genehmigung der Wirtschaftsprüferkammer können auch andere Personen unter Beachtung der Bestimmungen des § 28 Abs. 2 und 3 WPO neben vereidigten Buchprüfern bestellt werden; ihre Zahl darf jedoch diejenige der Geschäftsführer, die vereidigte Buchprüfer sind, nicht erreichen. Die Zahl der Geschäftsführer, die Wirtschaftsprüfer sind, darf die Zahl der Geschäftsführer, die vereidigte Buchprüfer sind, nicht übersteigen. Hat die Gesellschaft nur zwei gesetzliche Vertreter, so genügt Parität. Bei der Willensbildung innerhalb der Geschäftsführung dürfen Beschlüsse nicht gegen die Stimmen der vereidigten Buchprüfer (Wirtschaftsprüfer) Geschäftsführer gefasst werden. 2. Vertretung Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Im beruflichen Verkehr sind die besonderen Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer - BS WP/vBP - über die Vertretung der Gesellschaft zu beachten. Geschäftsführer: Bockholt, Manfred, Dortmund, * ‒.‒.‒‒; Steinrücke, Michael, Dortmund, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.