BSP Baustoff Service Partner Rhein-Main GmbH, Elz (An der kleinen Seite 5, 65604 Elz). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Limburg, HRA 2699) am 20.07.2006 wirksam geworden.
BSP Baustoff Service Partner Rhein-Main GmbH, Elz (An der kleinen Seite 5, 65604 Elz). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.02.2006 im Wege des Formwechsels in die BSP Baustoff Service Partner Rhein-Main GmbH & Co. KG mit Sitz in Elz umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.