HRA 12674: BSR GmbH & Co. KG, Voerde, Heidweg 67, 46562 Voerde. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Heideweg 67, 46562 Voerde.
HRB 25379: BSR GmbH, Voerde, Heideweg 67, 46562 Voerde. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Duisburg, HRA 12674) am 02.10.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 12674: BSR GmbH & Co. KG, Voerde, Heidweg 67, 46562 Voerde. (der Futtermittelhandel, das Nahrungsmittelrecycling, die Verarbeitung von Nahrungsmittelrückständen zu Futtermitteln sowie alle mit den vorstehenden Geschäftbereichen im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Heidweg 67, 46562 Voerde. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Zal & Zal GmbH, Hünxe (Amtsgericht Duisburg HRB 17136), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der BSR GmbH, Voerde (Amtsgericht Duisburg, HRB 25379) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.07.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.