HRB 9175: BSS Bau GmbH, Bad Soden am Taunus, An den Grundwiesen 86, 63263 Neu-Isenburg. Neuer Sitz: Neu-Isenburg. Der Sitz ist nach Neu-Isenburg (jetzt Amtsgericht Offenbach, HRB 51922) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 51922: BSS Bau GmbH, Neu-Isenburg, An den Grundwiesen 86, 63263 Neu-Isenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2015 Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bad Soden am Taunus (bisher Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 9175) nach Neu-Isenburg beschlossen. Geschäftsanschrift: An den Grundwiesen 86, 63263 Neu-Isenburg. Gegenstand: Erstellung von Rohbauten im Baugewerbe, speziell für Maurer- und Betonarbeiten sowie die Reinigung von Gebäuden und Baustellen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Erovic, Ilda, Bad Soden am Taunus, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Erovic, Sadik, Bad Soden am Taunus, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9175: BSS Bau GmbH, Bad Soden am Taunus, Hubertushöhe 3, 65812 Bad Soden am Taunus. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: An den Grundwiesen 86, 63263 Neu-Isenburg.
HRB 9175: BSS Bau GmbH, Bad Soden am Taunus, Hubertushöhe 3, 65812 Bad Soden am Taunus. Durch Beschluss des Amtsgerichts Königstein im Taunus (Az. 90 IN 128/17) vom 04.04.2018 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben.
HRB 9175: BSS Bau GmbH, Bad Soden am Taunus, Hubertushöhe 3, 65812 Bad Soden am Taunus. Durch Beschluss des Amtsgerichts Königstein im Taunus (Az. 90 IN 128/17) vom 22.12.2017 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
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