BST Safety Textiles Holding GmbH, Maulburg (Höllsteiner Straße 25, 79689 Maulburg). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 19.10.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
BST Safety Textiles Holding GmbH, Maulburg (Höllsteiner Straße 25, 79689 Maulburg). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.08.2007 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BST Safety Textiles Acquisition GmbH", Frankfurt am Main (Amtsgericht Amtsgericht Fankfurt am Main HRB 75840) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BST Safety Textiles Holding GmbH, Maulburg (Höllsteiner Straße 25, 79689 Maulburg). Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffern 6 (Geschäftsführer/Vertretung) und 7 (Geschäftsführung) des Abschnitts III (GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG) und in Ziffer 8 (Gesellschafterversammlungen) des Abschnitts IV (GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNGEN) sowie die Streichung der Ziffern 10 des Abschnitts V. (BEIRAT), der Ziffer 11 des Abschnitts VI. (VERFÜGUNGEN ÜBER GESCHÄFTSANTEILE) und der Ziffern 12 bis 14 des Abschnitts VII (EINZIEHUNG VON GESCHÄFTSANTEILEN) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Nicht mehr Geschäftsführer: Graefe, Hans Albert, Schwelm, * ‒.‒.‒‒.