BSV-International GmbH, Dernbach b. Dierdorf, Industriepark Urbacher Wald, 56307 Dernbach.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BSV - International GmbH am 23.04.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
BSV-International GmbH, Dernbach b. Dierdorf, Industriepark Urbacher Wald, 56307 Dernbach.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.12.2009 mit der BSV-Bauelemente System -Vertrieb GmbH mit Sitz in Dernbach (Amtsgericht Montabaur HRB 12765) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.