HRB 19286: BSVG - Biostoffverwertungsgesellschaft - Klix mbH, Großdubrau, Hauptstraße 59, 02694 Großdubrau. Durch Erklärung des Insolvenzverwalters ist das Geschäftsjahr geändert worden: Geschäftsjahr ist das im Gesellschaftsvertrag festgestellte Geschäftsjahr.
HRB 19286: BSVG - Biostoffverwertungsgesellschaft - Klix mbH, Großdubrau, Hauptstraße 59, 02694 Großdubrau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 27.02.2015, AZ: 533 IN 86/15, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
HRB 19286:BSVG - Biostoffverwertungsgesellschaft - Klix mbH, Großdubrau, Hauptstraße 59, 02694 Großdubrau.Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 20.01.2015, AZ: 533 IN 86/15, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
BSVG - Biostoffverwertungsgesellschaft - Klix mbH, Großdubrau, Hauptstraße 59, 02694 Großdubrau. Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 40.000,00 EUR und die Änderung des § 5 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 40.000,00 EUR. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Proske, Uwe, Hohnstein, * ‒.‒.‒‒.
BSVG - Biostoffverwertungsgesellschaft - Klix mbH, Großdubrau, Hauptstraße 59, 02694 Großdubrau.Geschäftsanschrift: Hauptstraße 59, 02694 Großdubrau. Die PP-Projektentwicklungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 25827) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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