BSW Branchensoftware GmbH, Kempen (Heinrich-Horten-Str.35, 47906 Kempen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CSA Support GmbH am 27.06.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
BSW Branchensoftware GmbH, Kempen (Heinrich-Horten-Str.35, 47906 Kempen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.06.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.06.2005 mit der Capital Sachwert Alliance Support GmbH mit Sitz in Würzburg (AG Würzburg, HRB 8574) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BSW Branchensoftware GmbH, Kempen (Heinrich-Horten-Str.35, 47906 Kempen). Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Klein, Christian, Würzburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Borrmann, Elmar, Starnberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
BSW Branchensoftware GmbH, Kempen (Heinrich-Horten-Str.35, 47906 Kempen). Der mit der Deutsche Frankonia Beteiligungs AG, Würzburg (AG Würzburg HRB 5707) am 31.08.1998 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 17.08.2004 zum 31.12.2004 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.