BTD Bohrtechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Unna (Heisenbergstraße 11, 59423 Unna). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
BTD Bohrtechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Unna (Heisenbergstraße 11, 59423 Unna). Herrn Bernhard Weßelmann, Ringstraße 9, 59174 Kamen. Sehr geehrter Herr Weßelmann, nach dem hier vorliegenden Beschluss vom 10.12.2009 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mangels kostendeckender Masse eingestellt worden. Dies legt die Annahme nahe, dass die Gesellschaft über kein verwertbares Vermögen mehr verfügt. Das Gericht beabsichtigt daher, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 Abs. 1 FamFG von Amts wegen zu löschen. Hiermit wird Ihnen gemäß § 394 Abs. 1 FamFG Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen dieses Vorhaben Widerspruch einzulegen.