BTH-Tonverwertungs GmbH, Kalletal (Im roten Lith 3, 32689 Kalletal). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bergmann GmbH & Co. KG Vermögensverwaltungsgesellschaft am 25.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
BTH-Tonverwertungs GmbH, Kalletal (Im roten Lith 3, 32689 Kalletal). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.06.2007 mit der Bergmann GmbH & Co. KG Vermögensverwaltungsgesellschaft mit Sitz in Kalletal (AG Lemgo, HRA 1921) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BTH-Tonverwertungs GmbH, Kalletal (Im roten Lith 3, 32689 Kalletal). Nicht mehr Geschäftsführer: Bergmann, Otto, Kalletal, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Schwier, Anke, Kalletal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.