Beratung und Treuhand Dr. Kithier + Vogt GmbH Steuerberatungsgesellschaft, München, Marsstr. 21, 80335 München. Die Abspaltung wurde am 04.11.2010 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 61774).
pevomu Steuerberatungsgesellschaft mbH, München, Marsstr. 21, 80335 München.Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung eines Teilbetriebs von der "Beratung und Treuhand Dr.Kithier + Vogt GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft" und die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand) und 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Beratung und Treuhand Dr. Kithier + Vogt GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Neuer Unternehmensgegenstand: Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Gegenstand ist ferner die Fortführung der Geschäfte, die bisher unter der Firma "Beratung und Treuhand Dr. Kithier + Vogt GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft" betrieben wurde mit Ausnahme der Vorbehaltungsaufgaben einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Fortgeführt werden damit insbesondere auch die Geschäfte, die nicht schon durch die Abspaltung übergegangen sind; Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 08.10.2010 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.10.2010 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 08.10.2010 Teile des Vermögens von der Beratung und Treuhand Dr. Kithier + Vogt GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 61774) übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.