BTMS Biotechnologie Transfer Management Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Heidelberg (Maaßstr. 30, 69123 Heidelberg). Die Eintragung der Verschmelzung mit der "PROGEN Biotechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung" mit Sitz in Heidelberg im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 29.10.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
BTMS Biotechnologie Transfer Management Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Heidelberg (Maaßstr. 30, 69123 Heidelberg). Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 25.570,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 25.570,00 EUR. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 mit Genehmigung vom 28.09.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2007 mit Genehmigung vom 28.09.2007 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "PROGEN Biotechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 332589) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.