BTV Projektentwicklung Kohlmarkt GmbH, Düsseldorf, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden FOS Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG am 22.01.2013 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
BTV Projektentwicklung Kohlmarkt GmbH, Düsseldorf, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.12.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der FOS Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRA 12783) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BTV Projektentwicklung Kohlmarkt GmbH, Düsseldorf (Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf). Der mit der BTV Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 12783) am 22.12.2000 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 19.09.2007 mit Wirkung zum 31.12.2007 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Jeder Gläubiger der Gesellschaft kann von der BTV Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 12783) Sicherheitsleistung entsprechend § 303 AktG für jeden Anspruch verlangen, der vor dieser Bekanntmachung begründet worden ist, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihr meldet.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.