HRB 3557:BU Familien Holding GmbH, Weiden i.d.OPf., Alte Reichsstraße 1, 92637 Weiden.Bestellt: Geschäftsführer: Unger, Bastian, Kulmbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
BU Familien Holding GmbH, Weiden i.d.OPf., Alte Reichsstraße 1, 92637 Weiden.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2009. Geschäftsanschrift: Alte Reichsstraße 1, 92637 Weiden. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens zur Erzielung eines langfristigen Anlageerfolges. Dies umfasst auch den Erwerb und die Verwaltung von Immobilienvermögen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, sofern sie unter Ausrichtung auf einen langfristigen Anlagehorizont erfolgen. Die Gesellschaft ist nicht zur Führung von Geschäften berechtigt, die die Erzielung eines kurzfristigen Eigenhandelserfolgszum Gegenstand haben. Von der Geschäftstätigkeit sind ebenfalls Finanzdienstleistungen jeglicher Art nach dem KWG sowie Tätigkeiten i.S.d. § 34 c GewO ausgenommen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Unger, Peter, Weiden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen Unger Familien Holding GmbH, mit dem Sitz in Weiden (Amtsgericht Weiden HRB 2416). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.