BUILDINGSTYL LIMITED Zweigniederlassung Neuss, Neuss, Xantener Straße 7, 41460 Neuss. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
BUILDINGSTYL LIMITED Zweigniederlassung Neuss, Neuss, Xantener Straße 7, 41460 Neuss. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
BUILDINGSTYL LIMITED Zweigniederlassung Neuss, Neuss, Xantener Straße 7, 41460 Neuss.Ergänzend eingetragen Geschäftsanschrift: Xantener Straße 7, 41460 Neuss. Nicht mehr Geschäftsführer: Esser, Paul, Neuss, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Director/ Geschäftsführer: Esser, Hans Christian, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
BUILDINGSTYL LIMITED Zweigniederlassung Neuss, Neuss, (Xantener Straße 7, 41460 Neuss).Allgemeine Vetretungsreglung von Amts wegen berichtigt: Ist nur ein Geschäftsführer (Director) bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer (Directors) bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer vertreten.
BUILDINGSTYL LIMITED Zweigniederlassung Neuss, Neuss (Xantener Straße 7, 41460 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Satzung vom 13. August 2007. Zweigniederlassung der BUILDINGSTYL LIMITED MIT Sitz in London/Großbritannien und Wales/Irland (eingetragen im HR des Companies House, Cardiff unter Nr. 6341622) Allgemeine Gebäudeinstandhaltungsdienste, Hausmeisterdienste (minderhandwerkliche Tätigkeiten), Gebäudereinigungsdienste sowie Gebäudemanagement- und Cateringdienste. 100,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Bestellt als Geschäftsführer: Esser, Paul, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.