BULLYLAND AG, Spraitbach, Bullystraße 1, 73565 Spraitbach.Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 24.03.2010 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "BULLYLAND GmbH", Spraitbach (Amtsgericht Ulm HRB 725231) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BULLYLAND AG, Spraitbach, Bullystraße 1, 73565 Spraitbach.Nicht mehr Vorstand: Proba, Hartmut, Schwäbisch Gmünd, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Debler, Hans-Joachim, Mutlangen, * ‒.‒.‒‒; Fliege, Astrid, Spraitbach, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Proba, Hartmut, Schwäbisch Gmünd, * ‒.‒.‒‒.
BULLYLAND AG, Spraitbach, Bullystraße 1, 73565 Spraitbach.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.06.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Bully-Form GmbH", Ronsberg (Amtsgericht Kempten HRB 856) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BULLYLAND AG, Spraitbach, Bullystraße 1, 73565 Spraitbach.Die Gesellschaft hat am 24.06.2009 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "Bully-Form GmbH", Ronsberg (Amtsgericht Kempten HRB 856) und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.
BULLYLAND AG, Spraitbach, Bullystraße 1, 73565 Spraitbach.Bestellt als Vorstand: Zimmermann, Heike, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒.
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