HRB 8023: BV-Solartechnik GmbH, Dingolfing, Reichenberger Str. 4, 84130 Dingolfing. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 8023: BV-Solartechnik GmbH, Dingolfing, Reichenberger Str. 4, 84130 Dingolfing. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat festgesetzt.
HRB 8023: BV-Solartechnik GmbH, Dingolfing, Reichenberger Str. 4, 84130 Dingolfing. Vertretungsbefugnis von Amts wegen gelöscht gem. § 395 FamFG: Geschäftsführer: Sidortschuk, Stefan, Kröning, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8023: BV-Solartechnik GmbH, Dingolfing, Reichenberger Str. 4, 84130 Dingolfing. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 23.05.2016 (Az. IN 158/16) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
BV-Solartechnik GmbH, Dingolfing, Reichenberger Str. 4, 84130 Dingolfing.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2009. Geschäftsanschrift: Reichenberger Str. 4, 84130 Dingolfing. Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb und Montage von Photovoltaikanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sidortschuk, Stefan, Kröning, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens BV-Solartechnik e.K. mit dem Sitz in Dingolfing (Amtsgericht Landshut HRA 9975) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wurde heute im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.