HRB 12553: Solèr GmbH, Stuttgart, Lindenbachstr. 46, 70499 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Durch Beschluss dieser Gesellschafterversammlung ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag auf 26.000,00 EUR erhöht. Gegenstand geändert; nun: Planen, Errichten und Einrichten von Bauwerken aller Art in eigenem Namen und für eigene und fremde Rechnung. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR.
HRB 201674: BVG Bau- und Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH, Stuttgart, Ditzinger Straße 21, 70499 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 25.000,00 EUR auf 56.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 56.000,00 EUR.
BVG Bau- und Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH, Ditzingen (Ditzinger Straße 21, 70499 Stuttgart). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.01.2008 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 31.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1, 3, 8 (Gesellschafterbeschlüsse) und 10 (Bekanntmachungen) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Stuttgart. 31.000,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Solèr, Mario, Innenarchitekt, Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Solèr, Elke, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Der zwischen der Gesellschaft und der "Solèr GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 12553) am 20.12.1993 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde am 30.01.2008 aufgehoben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.