HRB 8258: BVG Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs-GmbH, Essen, Baedekerstraße 1, 45128 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Thier, Thomas, Loxstedt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8258: BVG Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs-GmbH, Essen, Huyssenallee 44, 45128 Essen. Nach Änderung lautet nunmehr die Geschäftsanschrift: Baedekerstraße 1, 45128 Essen.
HRB 8258: BVG Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs-GmbH, Essen, Huyssenallee 44, 45128 Essen. Bestellt zum Geschäftsführer: Ruhrmann, Ralf, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 8258: BVG Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs-GmbH, Essen, Huyssenallee 44, 45128 Essen. Prokura erloschen: Stock, Uwe, Essen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8258: BVG Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs-GmbH, Essen, Huyssenallee 44, 45128 Essen. Die Domus Erste Immobiliengesellschaft mbH (Amtsgericht Essen HRB 24543) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese verschmolzen. Die Domus Zweite Immobiliengesellschaft mbH (Amtsgericht Essen HRB 24544) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese verschmolzen. Die Domus Dritte Immobiliengesellschaft mbH (Amtsgericht Essen HRB 24541) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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