HRB 129684: BVI Bahn- und Verkehrstechnik Ing.-Büro GmbH, Hamburg, Ottensener Straße 150 a, 22525 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Zynda, Katrin, Lentföhrden, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Zemann, Mario, Quickborn, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen Zynda, Katrin, Lentföhrden, * ‒.‒.‒‒.
BVI Bahn- und Verkehrstechnik Ing.-Büro GmbH, Hamburg, Ottensener Straße 150 a, 22525 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2013 mit Änderung vom 29.08.2013. Geschäftsanschrift: Ottensener Straße 150 a, 22525 Hamburg. Gegenstand: die Planung, die Projektsteuerung, die Baubetreuung sowie die Bauüberwachung im Verkehrswegebereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Marx, Andreas, Grünendeich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Zynda, Katrin, Lentföhrden, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Marx, Andreas, Grünendeich, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma BVI Bahn- und Verkehrstechnik Ing.-Büro in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 116132) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.08.2013. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 20.11.2013 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.