Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
16 |
a)
BVMC Service GmbH |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit
der Firma beschlossen. |
a)
31.10.2023
Schäfer |
HRB 33130: DMV Service GmbH, Düsseldorf, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Derks, Ariane Renate, Berlin, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Möckel, Florian, Diedorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 33130: DMV Service GmbH, Düsseldorf, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Stinnes-Mauch, Maria Katharina Gerhilt, Dassow OT Lütgenhof, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Derks, Ariane Renate, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
HRB 33130: DMV Service GmbH, Düsseldorf, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Röhr, Wolfgang Richard Klaus, Ulm, * ‒.‒.‒‒.
HRB 33130: DMV Service GmbH, Düsseldorf, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Stinnes-Mauch, Maria Katharina Gerhilt, Dassow OT Lütgenhof, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.09.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der BDW-Service und Verlagsgesellschaft Kommunikation mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB 97079) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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