HRB 5759: BVT Bauverwaltungsgesellschaft Teterow mbH, Teterow, Appelhäger Weg 6, 17166 Teterow. Die Gesellschafterversammlung vom 18.04.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Tod eines Gesellschafters) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Zehm, Siegmund, Teterow, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Wisner, Manuela, Teterow, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 5759: BVT Bauverwaltungsgesellschaft Teterow mbH, Teterow, Appelhäger Weg 6, 17166 Teterow. Die Gesellschafterversammlung hat am 27.01.2015 beschlossen, das Stammkapital (DEM 2.000.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 1.022.583,76 um EUR 16,24 auf EUR 1.022.600,00 zu erhöhen, sodann das Stammkapital um EUR 997.600,00 auf EUR 25.000,00 herabzugesetzt und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Kaptial) zu ändern. 25.000,00 EUR.
BVT Bauverwaltungsgesellschaft Teterow mbH, Teterow, Appelhäger Weg 6, 17166 Teterow. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.08.2013 mit der ZBBauunternehmung Teterow GmbH mit Sitz in Teterow (Amtsgericht Rostock HRB 5671) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.