BVUK PensionsManagement AG, Würzburg, Waltherstraße 9, 97074 Würzburg.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2010 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 25.03.2010 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 25.03.2010 mit der BVUK.GmbH mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 7446) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BVUK PensionsManagement AG, Würzburg, Waltherstraße 9, 97074 Würzburg.Gemäß § 18 EGAktG, Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Waltherstraße 9, 97074 Würzburg. Ausgeschieden: Vorstand: Fränznick, Wolfgang, Neubrunn, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Reizel, Michael, Würzburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Beim Amtsgericht Würzburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
BVUK PensionsManagement AG, Würzburg (Waltherstr. 9, 97074 Würzburg). Die KommPens AG mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 88425) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2006 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14.07.2006 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 14.07.2006 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BVUK PensionsManagement AG, Würzburg (Waltherstr. 9, 97074 Würzburg). Die Hauptversammlung vom 14.07.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 25.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der KommPens AG mit dem Sitz in Hamburg und die Änderung des § 5 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Neues Grundkapital: 75.000,00 EUR.
BVUK PensionsManagement AG, Würzburg (Waltherstr. 9, 97074 Würzburg). Ausgeschieden: Vorstand: Reizel, Michael, Zell am Main, * ‒.‒.‒‒.
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