VR 200429: BVUK.Unterstützungskasse für Handel und Banken e.V., Würzburg (Ebertsklinge 2 a, 97074 Würzburg). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.09.2021 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 14.10.2021 und Beschluss der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 14.10.2021 mit der BVUK. Unterstützungskasse für Unternehmen Metallverarbeitung und Maschinenbau e.V. mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg VR 200458) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Würzburg
Rechtsform: eV